Compliance – Gesetze (Auszug)
Für alle europäischen Produkte ist seit dem 01. Juni 2007 die REACH Verordnung (Europäische Verordnung Nummer 1907/2006 für die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) der Hauptmotivator zur Material Compliance.
Am 13. August 2005 ist, mit Inkrafttreten des Elektrogesetzes in Deutschland, die Umsetzung der EU-Direktiven WEEE und RoHS in nationales Recht vollzogen worden. Damit ist die Verwendung der Schwermetalle Pb, Hg, Cr6+ und Cd sowie der Flammhemmer PBB und PBDE, bis auf wenige Ausnahmen, ab dem 1. Juli 2006 verboten.
Die EU RoHS Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verbietet nach Juli 2006 die Verwendung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Bauteilen.
Die Richtlinie 88/378/EWG des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Dezember 2008 neu überarbeitet und wird voraussichtlich 2011 in Kraft treten. Damit wird die Verwendung von bestimmten Materialien und Substanzen in Spielzeugen verboten.
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) aufgrund der Neuregelung der MDD 2007/47/EG, wurde der Verkehr von Medizinprodukten nochmals stärker reglementiert. In Summe bedeutet dies für die gesamte Industrie der Medizinprodukte: Keine CE Kennzeichnung ohne Material Compliance!
Durch das EU Strategiepapier zum Abwracken von Schiffen werden, ab dem geplanten Inkrafttreten in 2013, verstärkte Aufwendungen im Bereich der Materialdatendokumentation erforderlich.



